Da trudelte im März 2020 doch glatt eine Anzeige wegen Beleidigung ins Haus. Bezogen auf unseren Facebook-Post vom 09.03.2020 fühlte sich offensichtlich jemand beleidigt. In selbigem Post wurde die Mittelbayerische Zeitung zitiert, welche den in den Gemeinderat nachrückenden Otto Hofmeister als Ex-Republikaner entlarvt.
Dass die Anzeige nur von selbigen stammen ließ sich mit nur ganz wenig Grips in der Birne erahnen. Eine Aussage musste also her. Beziehungsweise: SOLLTE her. Man hätte das ganze auch einfach totschweigen können. Man ging also davon aus, dass sich der nun Freie Wähler Otto Hofmeister daran störte, dass er mit “rechts” in Verbindung gebracht wurde. Bei der Polizei aber amüsierte man sich selbst darüber, dass dies garnicht der Fall sein – vielmehr störte selbiger sich am “Hitlerbärtchensmiley” – Hitlerbärtchensmiley.
Der Beschuldigte und sehr gute PARTEI-Vorstand Sandro Feistenauer gab sein Bestes zu Protokoll:
Als Mitglied der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiave – kurz Die PARTEI – und Administrator der Facebookseite Die PARTEI Regenstauf habe ich am 09.03.2020 um 10.32h den betreffenden Post erstellt.
Durch diverse Trinkgelage in einer ortsansässigen Bar, sowie bei gemeinsamen Pöbeleien gegen Greenpeace-Aktivisten am 11.01.2020 ist mir Otto persönlich bekannt. Eine Beleidigung liegt mir daher grundsätzlich fern.
Das Hitlerbärtchensmiley dient PARTEI-typisch als Stilmittel und stellt keinerlei Bezug zur etwaigen Gesinnung betreffender Personen dar. Andere Absichten lagen mir fern.
Ich wünsche Otto natürlich alles Gute für die anstehende Kommunalwahl. Möge er weiterhin auf dem rechten Weg bleiben. Zwinkersmiley.
Zeugenaussage Sandro Feistenauer
Corona gab sein Bestes und sorgte für eine Wartezeit bis 05. Juni 20, erst dann traf der Beschluss des Amtsgerichtes durch die Richterin Willi ein.
Die PARTEI Regenstauf dankt hiermit übrigens für die Kostenübernahme.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg aber wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und legte sofortige Beschwerde ein. Das ganze sollte somit also vor dem Landgericht Regensburg landen. Da keinerlei weitere Stellungnahme Seitens des Gerichts des Beschuldigten verlangt wurde, gab dieser per Youtube in einem sehr guten PARTEI-Regenstauf-Video folgende sachdienliche Hinweise:
Die Richter Gruber, Kimmerl und Herbst liesen sich aber auch hier nicht weiter auf Diskussionen mit der Staatsanwaltschaft ein und schmetterten die Anschuldigen auf gesamt vier ausführlich beschriebenen DIN A4 Seiten ab. Die Kurzfassung des Beschlusses:
Der strafrechtlich bisher nicht in Erscheinigung getretene Angeklagte ist Mitglied der Partei für Arbeit, Rechtsschutz (sic!), Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, kurz “Die PARTEI”.
[…]
Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht erfüllt. Die Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch eine vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus. […] Auch ein Scherz, eine Karikatur oder eine Satire kann im Einzelfall den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Satire darf nicht alles, aber darf im politischen Kontext überspitzt sein.
Die Interpretation der Staatsanwaltschaft, dass durch den Post auf der öffentlich zugänglichen Facebookseite Die PARTEI Regenstauf der Anzeigenerstatter als Anhänger Nationalsozialistischen Gedankenguts dargestellt wird, ist zudem nicht die einzig mögliche Interpretation. […]
Im politischen Meinungskampf gilt eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsäußerungsfreiheit (…).
[…]
Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage handelt es sich um vorliegendem Fall nicht um eine Beleidigung des Anzeigenerstatters. Die PARTEI ist allgemein bekannt als satirisch auftretende Partei, (…).
[…]
Eine Schmähkritik liegt aber nicht vor.
[…]
Bereits aus der Aufmachung des Posts ist jedoch der satirische Politikbezug erkennbar, zumal allgemein bekannt sein dürfte, dass Die PARTEI eine Satirepartei ist.
Beschluss des Landgericht Regensburg, Aktenzeichen 5 Qs 66/20 (6922/20 AG Regensburg)
Auch hier nochmal danke an das Volk für die Kostenübernahme.